Einspruch gegen Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kann hiergegen Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen für Sie, ob der Strafbefehl Fehler enthält. Mit anwaltlichem Beistand ist es häufig möglich, die Geldstrafe zu reduzieren, einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu vermeiden, die Rücknahme des Strafbefehls oder einen Freispruch zu veranlassen oder strafrechtliche Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.